Beratungshilfeschein/Antrag - Was ist Prozesskostenhilfe?

    BRH = Beratungshilfe ausserhalb eines Gerichtsverfahrens

    PKH = Prozesskostenhilfe im Gerichtsverfahren


1. Was ist Beratungshilfe und wer hat Anspruch ?

2. Antrag auf Beratungshilfe

3. Was ist Prozesskostenhilfe und wer hat Anspruch ?

4. Antrag auf Prozesskostenhilfe

  1. 5.Anschrift des zuständigen Amtsgerichts


  1. 1.Was ist Beratungshilfe und wer hat Anspruch?



Wer kann Beratungshilfe bekommen?


Das Beratungshilfegesetz sichert Rechtsuchenden mit niedrigem Einkommen gegen eine Eigenleistung von 10 Euro Rechtsberatung und Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im Rahmen eines Güteverfahrens. Beratungshilfe kann jeder in Anspruch nehmen, dem nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung Prozesskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten gewährt werden würde. Beratungshilfe ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Einen Anspruch auf Beratungshilfe hat, wer aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, sich selbst Rechtsrat zu finanzieren. Eigenes Vermögen braucht man nur einzusetzen, wenn dies zumutbar ist. Ein Eigenheim, in dem die Familie wohnt, schließt das Recht auf Beratungshilfe nicht grundsätzlich aus. Der Anspruch auf Beratungshilfe kann entfallen, wenn der Rechtssuchende einen Anspruch auf Versicherungsschutz (Rechtsschutzversicherung) hat.


Beratungshilfe setzt weiter voraus, dass

  1. nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist

  2. die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist. 



Worin besteht die Beratungshilfe?


Beratungshilfe bedeutet nicht nur, dass man sich in rechtlichen Dingen kompetenten Rat holen kann. Da eine Beratung allein in vielen Fällen nicht ausreicht, sondern es erforderlich sein kann, sich gleich mit dem Gegner - auch einer Behörde - auseinanderzusetzen, umfasst die Beratungshilfe insoweit auch die aussergerichtliche Vertretung durch den gewählten Rechtsanwalt. Sie wird nicht gewährt, wenn man in den Verdacht gerät, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Hier kann man sich zwar beraten lassen, erhält aber keine Verteidigung.



Wie erhalten Sie die Beratung ?


Schildern Sie Ihr Problem dem für die Beratungshilfe im Amtsgericht  (Rechtsantragstelle) zuständigen Mitarbeiter und legen ihm Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - soweit möglich anhand von mitgebrachten Belegen - dar. Dort wird Ihnen ein Berechtigungsschein ausgestellt, mit dem Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl wenden können.



In welchen Angelegenheiten können Sie sich beraten lassen?


Beratungshilfe wird nahezu in allen rechtlichen Belangen gewährt.

Im Einzelnen können Sie sich beraten lassen in:


• zivilrechtlichen Angelegenheiten

( z.B. Kaufrecht, Mietrecht, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Familienrecht, Erbstreitigkeiten, Versicherungsangelegenheiten)


• arbeitsrechtliche Angelegenheiten

(z.B. Kündigung, Lohnzahlung)


• verwaltungsrechtliche Streitigkeiten mit Behörden

( z. B. Wohngeld, Abgaben und Gebühren, Sozialhilfe, ALG I u. II)


• sozialrechtliche Angelegenheiten

( z. B. Rentenrecht, Hartz IV, etc.)


• strafrechtliche Angelegenheiten - hier jedoch nur eine Beratung und keine Vertretung



2. Antrag auf Beratungshife PDF - Datei


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3. Was ist Prozesskostenhilfe und wer hat Anspruch ?



Worin besteht die Prozesskostenhilfe?


Nicht jede Angelegenheit lässt sich mit einer Beratung oder einem Schreiben aus der Welt schaffen. In einem gerichtlichen Rechtsstreit können erhebliche Kosten für die Inanspruchnahme des Gerichts und für die von einer oder beiden Parteien hinzugezogenen Rechtsanwälte anfallen, unabhängig davon, ob man selbst als Kläger auftritt oder verklagt wird.

Die Durchsetzung und Verteidigung von Rechten soll nicht an den finanziellen Möglichkeiten scheitern. Dafür gibt es die Prozesskostenhilfe, die in jedem Stadium des Verfahrens beantragt werden kann. Das gilt auch für Personen, die berechtigt sind, sich der Anklage in einem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen. Die Prozesskostenhilfe übernimmt entweder voll oder teilweise den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten. Darüber hinaus trägt sie die Kosten des eigenen Anwaltes, wenn die Beiordnung eines Anwaltes vom Gericht beschlossen worden ist.



Wer erhält Prozesskostenhilfe?


Prozesskostenhilfe bekommt jeder, der nach seinen persönlich und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist wie die Beratungshilfe einkommensabhängig.


In der Regel wird die Prozesskostenhilfe von dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beantragt.

Sie können die Prozesskostenhilfe jedoch auch direkt beim zuständigen Amtsgericht beantragen.


4. Antrag auf Prozesskostenhilfe PDF - Datei


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Die Anträge können Sie gleich am Computer ausfüllen und anschließend zum versenden ausdrucken.



5. Anschrift des zuständigen Amtsgerichts:


Rechtsantragstelle Amtsgericht Recklinghausen

Reitzensteinstr. 17-21

D - 45657 Recklinghausen



Sprechzeiten:

Montags, Mittwochs - Freitags:

08:30 - 12:30 Uhr

Dienstags:

08:30 - 12:30 Uhr und 14:00-15:30 Uhr



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